Ab der 8. Jahrgangsstufe ist im Unterricht und in Leistungserhebungen in Mathematik ein wissenschaftlicher Taschenrechner zugelassen. Die Schule bietet zu Beginn jedes Schuljahres die Möglichkeit, den Taschenrechner Calcoom IQ-Z8 kostengünstig zu bestellen.
Ab der 11. Jahrgangsstufe ist zudem die Verwendung der mathematisch-naturwissenschaftlichen Formelsammlung (Dokument mit mathematischen Formeln) erlaubt.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Verwendung von Hilfsmitteln bei Leistungsnachweisen ausgeschlossen werden kann, wenn es die Lehrkraft für sinnvoll erachtet. Denn: Die Jahrgangsstufen- und schulinternen Leistungstests sowie Teil A der Abiturprüfung sind ohne Verwendung von Hilfsmitteln zu bearbeiten.