In der fünften Klasse wählt man zwischen Latein und Französisch als jeweiliger zweiter Fremdsprache nach Englisch. Die jeweils zweite Fremdsprache muss dann mindestens vier Jahre gelernt werden, also bis zum Ende der neunten Jahrgangsstufe.
Hat man Latein gewählt, hält man sich eine weitere Wahlmöglichkeit offen, nämlich jene, sich nach der siebten Klasse zwischen Französisch als dritte Fremdsprache und Wirtschaft zu entscheiden.
Hat man in der fünften Klasse Französisch gewählt, kann unmittelbar nach der siebten Klasse keine weitere Fremdsprache belegen.
Nach vier Jahren in der zweiten Fremdsprache (6., 7., ,8., ,9. Jahrgangsstufe)besteht die Möglichkeit, nach dem erfolgreichen Abschluss der achten Jahrgangsstufe die erste oder zweite Fremdsprache abzulegen zugunsten einer spätbeginnenden weiteren Fremdsprache, in unserem Falle Spanisch
.Abgelegt werden können also Englisch oder Latein oder Französisch.
Bei der Abwahl von Latein verfügt man nach vier Jahren Unterricht (falls die neunte Klasse mit mindestens „ausreichend“ abgeschlossen ist), über das sog Kleine Latinum, das Voraussetzung ist für das Studium vieler Fächer.
Will man das Latinum (im Volksmund auch „großes“ Latinum) erreichen, so gibt es die Möglichkeit einer Latinumprüfung am Ende der neunten Jahrgangsstufe, die an unserer Schule abgenommen wird.
Belegt man Latein noch in der zehnten Klasse, so hat man mit dem Bestehen dieser Jahrgangsstufe (mindestens „4“ im Abschlusszeugnis) das „große“ Latinum erreicht, das den Zugang zu allen Studienfächern öffnet, die lateinische Vorkenntnisse verlangen.
Natürlich kann man Latein auch in der 11. und 12. Klasse belegen und als verpflichtende Fremdsprache schriftlich oder mündlich ins Abitur einbringen. Der attraktive Lehrplan bietet auf der Grundlage der lateinischen Sprache einen Einblick in antike und europäische Geistesgeschichte.