Verantwortung übernehmen. Menschen helfen. Teamgeist erleben.
Ob auf dem Pausenhof, im Sportunterricht oder bei Schulveranstaltungen – wenn schnelle Hilfe gefragt ist, ist unser Schulsanitätsdienst (SSD) zur Stelle. Unsere Schulsanitäterinnen leisten Erste Hilfe, übernehmen Verantwortung und setzen sich für ihre Mitschülerinnen ein.
Deine Aufgaben im Schulsanitätsdienst
Als Mitglied des SSD …
- leistest Du bei Verletzungen oder Unwohlsein Erste Hilfe.
- betreust betroffene Personen bis professionelle Hilfe eintrifft.
- dokumentierst die Einsätze sorgfältig.
- übernimmst gemeinsam mit Deinem Team Bereitschaftsdienste während der Unterrichtszeit.
Das erwartet Dich
Zu Beginn erhältst Du eine professionelle Erste-Hilfe-Ausbildung. Dort lernst Du, wie Du in Notfällen ruhig bleibst und mit einfachen Mitteln schnell und richtig helfen kannst. Regelmäßige Treffen im Laufe des Schuljahres dienen dazu, das Gelernte aufzufrischen, praktische Übungen durchzuführen und Organisatorisches zu besprechen.
Wer kann mitmachen?
Mitmachen können alle Schülerinnen und Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe.
Die Schulsanitäterinnen werden in einem Dienstplan eingeteilt und übernehmen gemeinsam mit ihrem Team regelmäßig Bereitschaftsdienste. Im Einsatzfall erfolgt die Alarmierung über das Sekretariat.
Du hast bereits einen Erste-Hilfe-Kurs besucht oder engagierst Dich bei einer Hilfsorganisation? Perfekt! Wir freuen uns, wenn Du Dein Wissen und Deine Erfahrungen in unser Team einbringst.
Warum sich das Engagement lohnt
Der Schulsanitätsdienst ist mehr als ein Wahlfach. Du lernst Fähigkeiten, die ein Leben lang wichtig sind – und kannst in entscheidenden Momenten helfen. Denn Erste Hilfe ist keine Aufgabe für andere, sondern eine Verantwortung, die jede und jeder übernehmen kann.
Interesse?
Dann trage Dich einfach in die Wahlfachliste ein!
Bei Fragen hilft Dir Herr Hofmann gerne weiter. Du erreichst ihn persönlich im Lehrerzimmer, per Teams oder per E-Mail an j.hofmann@mws.bamberg.de.
Gut zu wissen
Alle Schulsanitäterinnen sind während ihrer Tätigkeit über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Diese übernimmt Personen- und Sachschäden, die im Rahmen einer Hilfeleistung entstehen können. Wer Erste Hilfe leistet, muss daher grundsätzlich keine Schadensersatzansprüche befürchten.
