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Schulsanitätsdienst

Schulsanitätsdienst

Für Macher – nicht für Gaffer!

Die Aufgaben einer Schulsanitäterin sind:

  •  Erste-Hilfe zu leisten
  •  die Patientin persönlich zu bereuen, bis professionelle Hilfe eintritt
  • das Geschehen zu dokumentieren
  • während der Unterrichtszeit im Bereitschaftsdienst tätig zu sein

Aber natürlich weiß jede Teilnehmerin, dass über die Schule und den Schulsanitätsdienst hinaus es für jeden Menschen eine Selbstverständlichkeit sein sollte, anderen Menschen zu helfen, wenn sie sich in einer Notlage befinden.

Seit dem Schuljahr 14/15 existiert der Schulsanitätsdienst (SSD) an unseren Schulen in dieser Form: Wenn Du Dich als Schulsanitäterin engagieren willst, erhältst Du einen professionellen Erste-Hilfe-Kurs und lernen so, wie Du schnell, richtig und mit wenig Hilfsmitteln in Notsituationen helfen kannst.

Sanitätsdienst

Mitmachen können alle ab der 7. Jahrgangsstufe.
Alle Schulsanitäterinnen werden in einem Dienstplan eingeteilt. Mit Deiner Gruppe bist Du dann im Verlauf des Schuljahres immer wieder für eine Woche während der Unterrichtszeit in Bereitschaft. Die Benachrichtigung der Schulsanitäterinnen erfolgt über eine Durchsage durch das Sekretariat. Der SSD trifft sich im Verlauf des Schuljahres immer wieder, um Organisatorisches zu besprechen oder Erlerntes aufzufrischen und zu üben.

Schulsanitätsdienst
Wenn Du interessiert bist, dann trage Dich in die Wahlfachliste ein und achte auf Durchsagen, die einen neuen Erste-Hilfe-Kurs ankündigen.
Falls Du schon eine Erste-Hilfe-Ausbildung gemacht hast oder sogar in einer Organisation engagiert bist, dann freuen wir uns sehr, wenn Du Dein Wissen auch in der Schule mit einbringst.
Organisiert wird der SSD von Frau Winkler. Zu finden in den Biologie-Räumen.
Oder unter: win@mws-bamberg.de
Das finden v.a. Eltern auch nicht ganz unwichtig:
Alle Ersthelfer und somit auch die Schulsanitäterinnen sind beitragsfrei in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, die für Personen- und Sachschäden aufkommt, die während der Hilfeleistung passieren können. Alle Ersthelfer und somit auch die Schulsanitäterinnen brauchen grundsätzlich nicht mit Schadensersatzansprüchen zu rechnen.